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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des QuickRack BV, Hauptsitz: Petersweg 1, NL-7711 GC Nieuwleusen Die Registrierung mit der Handelskammer in Zwolle, Dossier Nummer 05083007.

Lexikon:

  • Ein Angebot ist ein schriftliches Angebot mit einer festen Laufzeit, aber keine Verpflichtung zur Lieferung.
  • Eine Zuordnung ist eine schriftliche oder mündliche Zusage vom Client zum QuickRack BV, unter den angebotene Bedingungen der Auslieferung zu effektuieren.
  • Ein Vertrag ist eine gemeinsame Erklärung von zwei oder mehr Parteien in dem die gegenseitigen Verpflichtungen zur Versorgung des vereinbarten Dienst oder produkt beschrieben ist.
  • Lieferung ist eine tatsächliche Bereitstellung von QuickRack BV an den Client.
  • Auftraggeber ist der Käufer, mit dem QuickRack BV einen Vertrag vereinbart.
  • Lieferant ist die verkaufende Partei, QuickRack BV.
  • Force Majeure. Mit Force Majeure wird jedem Umstand außerhalb der Kontrolle von QuickRack BV, die die normale Ausführung des Auftrags verhindert betrachtet, zum Beispiel Wetterumstände, aber es deckt auch Streiks, Kriege, Kriegshandlungen, Feuer und Wasser, Defekte in Maschinen, Behinderung oder Verzögerung / der Transport von Materialien oder Waren, Maßnahmen der Regierung und die daraus folgende Auswirkungen.

 

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verträge QuickRack BV, ausgeführt oder abgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Annahme eines Angebots und / oder die Bereitstellung eines Vertrags, insbesondere die Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen, die der Kunde verzichtet auf die Anwendbarkeit seiner / ihrer eigenen Bedingungen. Eine durch den Kunden auf Gewohnheitsrecht getan ist nicht erlaubt.

1.3 Der Kunde, der zuvor auf den gegenwärtigen Bedingungen auf Basis kontrahiert wird als die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer späteren QuickRack BV Verträge vereinbart werden. Änderungen dieser Bedingungen werden rechtzeitig schriftlich an den Kunden gesendet werden. QuickRack BV

1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch das niederländische Recht auf alle Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen eingegangen geregelt oder durch QuickRack BV

Artikel 2: Angebote, Aufträge und Vereinbarungen

2.1 Alle Angebote des QuickRack BV verpflichtet sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich erklärt. QuickRack BV Für zusammengesetzte Angebote besteht keine Verpflichtung, einen Teil zu einem entsprechenden Teil des Gesamtpreises zu liefern.

2.2 Bestellungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn QuickRack BV schriftlich akzeptiert und / oder ratifiziert, bestätigt. Ein Angebot endet in jedem Fall nach 30 Tagen ab dem Offerierten Datum.

2.3 Sofern nicht anders vereinbart, die Preise für die Lieferung ab Fabrik (ab Werk). Wenn in dem Angebot anders beschrieben ist wird davon abgewichen.

2.4 Wenn Abmessungen durch den Auftraggeber aufgenommen sind, ist die Richtigkeit der Abmessungen alleinige Verantwortung und Gefahr des Käufers festgelegt. Alle Änderungen, die von einer falschen Angaben der Messungen verursacht werden, sind vom Käufer zu tragen. Für Aufträge, bei dem die Abmessungen von einem Mitarbeiter des QuickRack B.V. gemacht wurden, übernimmt QuickRack BV. das Risiko

2.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, ist der geplante Liefertermin bestätigt das Zieldatum und nicht als Definitiven Datum.

Artikel 3: Lieferung, Zahlung, Eigentumsübertragung und unvorhergesehene Situationen

3.1 Unter einer Lieferung bedeutet die tatsächliche Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden oder zu einer Beziehung mit dem Kunden, wo QuickRack BV liefern muss. Das Risiko für Material oder Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt der Lieferung und der Unterzeichnung des Fracht-oder Lieferliste, das Risiko des Kunden.

3.2 Jeder Auftrag ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, basierend auf Lieferung unter normalen Umständen leicht zugänglich sein und die während der üblichen Geschäftszeiten (8.00 bis 17.00 Uhr) eingesetzt werden kann, geliefert.

3.3 Der Client muss sowohl QuickRack BV Mitarbeiter und indem Dritten (Expeditoren oder Montagearbeiter) Personal, wo es notwendig ist, für die Ausführung der Arbeiten Freier Zugang  anbieten

3.4 Das Eigentum der gelieferte Materialien ist nur auf den Client übertragen, sobald der volle Rechnungsbetrag bezahlt wird, zusammen mit Zinsen und Gebühren für die verspätete Zahlung. QuickRack BV behält sich das Recht vor, keine oder unvollständige Zahlung, die Ware zu verlangen und (zu) nehmen Renditen.

3.5 Die Zahlung des vollen Rechnungsbetrag abzüglich aller Beträge eine Anzahlung geleistet, muss durch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, ohne Appell an die Suspension, Vergütung, Abzüge gemacht werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.6 Standard-Zahlungsbedingungen für die Zahlung von Rechnungen Quick Rack B.V. ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum Sofern in der Angebotsphase nichts anderes vereinbart ist

3.7 Wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungstermin zahlt, so gilt sie rechtlich in Verzug und darf QuickRack BV sein, nach dem Senden einer schriftlichen Mahnung und Warnung, Recht, die offen stehende Rechnung zu erhöhen, bei der der Kunde über den gesamten Betrag gesetzlichen Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum aus üben. Alle Kosten, die sich aus der Zahlung der offenen Posten werden nicht rechtzeitig vom Kunden bezahlt, mit einem Minimum von € 250, =. Dazu gehören die oben genannten gesetzlichen Zinsen.

3.8 In den Fall daβ, in der Zeit zwischen den tatsächlichen Auftragsbestätigung und Lieferung der bestellten Materialien der Auftraggeber nicht will oder kann seine finanzielle Verpflichtungen nach leben kann ist QuickRack BV jederzeit berechtigt, die Zahlung. Konditionen zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde die Wahl zwischen Barzahlung der Materialien zu liefern oder Dienstleistungen abzüglich der Voraus bezahlt und Rücktritt vom Vertrag, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 3.10des Niederländische Gesetztbuch.

3.9 Zahlungen von offene Posten QuickRack BV werden in allen Fällen verwendet, um die älteste offen stehen denn des ausstehenden Posten des Prinzipalen, einschließlich der späteren Fälle, Verzugszinsen und Kosten es sei denn daβ zu diesem Kosten keinen Streit entstand.

3.10 Wenn der Zahlungsbegriff ist „Zahlung bei Bestellung“ oder „Zahlung bei Lieferung“ und der Käufer keine Zahlung exekutiert, ist es erlaubt daβ QuickRack BV Kosten für die Lagerung der gekauften Materialkosten zu berechnen. Dies ist ein Betrag von € 22, – pro m2 Paletten Platz täglich. Diese Lager Kosten werden vor dem verspätete Versand berechnet und vor der Lieferung erfolgt, müssen die zusätzlichen Kosten zusammen mit den Originalen Kosten vom Kunden bezahlt werden.

Artikel 4: Beschwerden, Reklamationen und Garantie

4.1 Wenn Materialien mit offensichtlichen Schäden, zum Beispiel, Produktions-oder Transportschäden von QuickRack BV geliefert werden  oder arbeiten mit sichtbaren Mängeln ausgeliefert sind, muβ unmittelbar danach dem Kunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt / Lieferung der Materialien bei QuickRack BV klagen. Bei Materialien, die Auftraggeber selber einkauft und / oder die von oder im Namen des Kunden verarbeitet werden, muß der Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware von dem guten Zustand, zu überzeugen. Wenn der Schaden / Defekt nicht offensichtlich ist, sollte das schriftlich eingereicht werden, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Materialien oder Abschluß der Arbeiten Die Beschwerde muß eine Beschreibung der Beschwerden und Mängel die festgestellt sind, umfassen. Unter Beschwerden bedeuten, alle Beschwerden wegen der Qualität der gelieferten Materialien oder Ausführung der Arbeit. Beschwerden, die nicht rechtzeitig gemeldet werden, sind wertlos und kann jede rechtliche Wirkung ausgelöst zu bringen.

4.2 Geringfügige Abweichungen in Farbe oder Oberfläche sind kein Grund zur Reklamation. Mit natürlichen Materialien sind Farbabweichungen von ca. 10% im Vergleich der Farbe/Holz Muster oder Probe oder der Probe gegeben wenn die von QuickRack BV geliefert werden. Die durch der Kunde selbst organisierenden Materialien müssen vor der Montage der gute Zustand überzeugen. Selbst Nach der Montage durch den Kunden, ist ein Anspruch auf sichtbare Mängel dieser Materialen kein Grund zur Reklamation oder Beschwerde

4.3 Jedes Recht sich zu beschweren erlischt, wenn die oben genannten Fristen nicht eingehalten, und auch, wenn eine dritte Partei, die Materialien geliefert. Aktivitäten ungenehmigt durch Quickrack B.V.im Namen des Lieferanten erfolgen,

4.4 Beschwerden gebe nie die dem Käufer das Recht auf. Entschädigung oder Verrechnung gelten

4.5  Es ist den Auftraggeber nicht erlaubt ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von QuickRack B.V. Güter oder Materialen zur Rückgabe an zu bieten. Den üblichen Rückgaberechts entsprechend.

4.6 Garantierückstellungen sind nur gültig, wenn sie von Vertrag schriftlich bestätigt. Es wird von dem Kunde erwartet, daß die gelieferten Materialien werden sorgfältig zusammengebaut und die Verwendung der Materialien in Übereinstimmung mit dem Ziel der gelieferten Materialien oder Arbeit durchgeführt wird. Unsachgemäße Benutzung oder unzureichende Pflege der gelieferten Materialien schließt jede Beschwerde und nicht verfallen alle Garantie. Wenn Verfärbung von Materialien wie Holzgerüst, die technisch unvermeidbar ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Materialien zu ersetzen.

Artikel 5: Die Haftung

5.1 QuickRack BV haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden erlitten, Unternehmen und / oder Stagnation Schäden, einschließlich Verzögerungen bei der Lieferung von Waren und / oder Abschluss der Arbeiten entstehen Arbeiten von Mängel an der Ware und / oder QuickRack BV getan Ausnahme offensichtlich fahrlässig und / oder großen Schulden durch QuickRack BV.

5.2 QuickRack BV wird niemals verpflichtet, eine Entschädigung für Schäden, welcher Art auch immer und wie auch immer verursacht, höher ist als der Gesamtbetrag der Rechnung der Transaktion zwischen QuickRack BV und dem Auftraggeber zu zahlen.

5.3 Wenn und soweit QuickRack BV nicht in der Lage, jeden Ausschluss der Haftung sein ist QuickRack BV nur gehalten werden, um Schäden an der Menge, die seine Haftung in der Police genannten bietet Versicherungsschutz zahlen.

Artikel 6: Höhere Gewalt / Non-Mangel zurückzuführen

6.1 Wenn vor oder während der Ausführung der Vereinbarung, dass (weitere) Ausführung des Auftrags für QuickRack BV nicht möglich ist die aufgrund höherer Gewalt. QuickRack BV hat das Recht, ohne haftet dann auf eine Entschädigung, die Ausführung des Vertrags auszusetzen zahlen oder den Vertrag aufzulösen. Es wird auch als höhere Gewalt, ihre Verpflichtungen zu erfüllen spät oder gar nicht von den Lieferanten QuickRack BV und im Allgemeinen alle anderen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der QuickRack BV, einschließlich Krankheit in den Personal von QuickRack BV, seine Lieferanten (s ) und / oder dritten zu ermöglichen.

Artikel 7: Die Auflösung

7.1 Kündigung der Vereinbarung erfolgt, wenn der Client nicht, nicht richtig oder nicht, eine Verpflichtung zu erfüllen, und im Falle der durch den Kunden oder ihr Geschäft Konkurs oder Zahlungsaufschub. QuickRack BV ist berechtigt, ohne Haftung für Schadenersatz oder Garantie auszusetzen. Vereinbarung in solchen Fällen In diesen Fällen ist der Anspruch, die QuickRack BV vom Auftraggeber zu tragen hat oder sofort fällig.

7.2 Wenn der Kunde eine bestätigte Bestellung storniert, das ist kostenfrei, wenn es keine Produktion stattgefunden hat. Stornierung erfolgt, warum auch immer, und die Produktion bereits begonnen hat, der Kunde ist QuickRack BV, eine Entschädigung von 25% von dem, was er / sie zu zahlen hatte, die alle unbeschadet der Durchführung der Vereinbarung das Recht der QuickRack BV auf Entschädigung für entgangenen Gewinn und Verlust aus der Kündigung resultieren. Die Herstellung der Materialien bereits stattgefunden und sind keine Standardsortiment Artikel, so ist der Kunde der Ansicht, dass bestimmte Artikel zu kaufen, an der vorher festgelegten Preis durch Multiplikation aller Versandkosten.

Artikel 8: Streitigkeiten

Die Gerichtliche Behörden, Gerichtssitz „Bezirk“ Zwolle Niederlanden ist es Exklusive erlaubt Kenntnisse zunehmen und/oder bezüglich Streitigkeiten zwischen QuickRack BV und seinen Kunden bestehenden.

Artikel 9: Schlussbestimmung

Vorausgesetzt, daß das Niederländische Gesetz nichts anderes vorsieht, halten alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Diese Bedingungen können Sprache in Fremdsprachen führenden übersetzt werden. Die niederländische Bestimmungen prävalieren in jedem Fall.

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